Kurz, direkt und ohne Fachchinesisch. Diese Erste Hilfe ersetzt keinen Anwalt – aber sie sortiert den Kopf für die nächsten Stunden. Für tiefergehende Infos gibt es unser Infocenter mit Dokumenten, Rechtsschutz und Fachwissen.
Wichtig: Nichts überstürzen, alles dokumentieren. Lieber einmal mehr schriftlich reagieren, als später in der Akte nur die Version vom Amt stehen zu haben.
Stelle einen schriftlichen Antrag nach § 25 SGB X (Verwaltungsakte) und verlange vollständige, ungeschwärzte Einsicht – mit Eingangsbestätigung.
Ja. Du bist nicht verpflichtet, allein zu erscheinen.
Wenn dir alles über den Kopf wächst, fang nicht bei Paragrafen an, sondern bei drei Fragen:
Im Infocenter findest du: