Inobhutnahme & Sofortmaßnahmen
🚨 Was sind meine ersten Schritte bei plötzlicher Inobhutnahme?
- Identitäten/Funktionen notieren, Bescheinigung verlangen.
- Schriftlich Akteneinsicht (§ 25 SGB X) verlangen.
- Eilrechtsschutz prüfen (§ 123 VwGO / ggf. § 80 Abs. 5 VwGO).
- Beweise/Zeugen sichern, Gesprächsprotokoll führen.
- Fachanwalt (Familien-/Verwaltungsrecht) kontaktieren.
📄 Bekomme ich einen schriftlichen Bescheid? Was tun, wenn nicht?
Bestehe auf schriftlicher Begründung/Protokoll; fordere den Verwaltungsakt an; setze Frist; dokumentiere die Verweigerung.
🕒 Gibt es Fristen, die ich jetzt sofort beachten muss?
Ja: Frist für Eilrechtsschutz (praktisch: „sofort handeln“), kurzfristige familiengerichtliche Anhörungen sowie interne Beschwerdefristen.
⚖️ Familiengericht oder Verwaltungsgericht – wohin zuerst?
Primär familiengerichtliche Entscheidungen (Umgang/Sorge). Verwaltungsgericht bei verwaltungsrechtlichen Maßnahmen/Unterlassungen (Eilverfahren § 123 VwGO) – anwaltliche Prüfung sinnvoll.
🧭 Was tun bei offenbar willkürlichen Entscheidungen?
Alles protokollieren, Akteneinsicht, fachanwaltlich prüfen lassen, ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde, Rechtsmittel (Beschwerde/Anträge), Öffentlichkeit nur überlegt und nach anwaltlicher Rücksprache.
📩 Wie stelle ich schnell einen Antrag auf Akteneinsicht?
Schriftlich per E-Mail/Brief, Identität und Aktenzeichen angeben, Frist setzen; Muster sind im Infocenter/Downloadbereich verlinkt.
📞 Darf ich mein Kind unmittelbar kontaktieren/besuchen?
Nur entsprechend der aktuellen Verfügung/Anordnung. Eigenmächtige Aktionen können dir ausgelegt werden – vorher klären, alles dokumentieren, Anwalt einbeziehen.
🧒 Wird mein Kind angehört?
Je nach Alter und Reife ja; die Kindesanhörung ist zu protokollieren. Frag nach Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“).
👥 Verfahrensbeistand – kann ich den ablehnen/wechseln?
Bei Befangenheit/Ungeeignetheit kannst du einen Wechsel mit konkreter Begründung beim Gericht beantragen (Dokumentation wichtig).
📹 Darf ich Einsätze/Übergaben filmen?
Sehr heikel: Persönlichkeitsrechte, Hausrecht, Strafrecht (z. B. § 201 StGB). Lieber Zeugen/Protokoll, vorher rechtlich beraten lassen.
Umgang & Sorgerecht
👨👩👧 Umgang ausgesetzt – wie stelle ich ihn wieder her?
Familiengerichtlicher Antrag auf Umgangsregelung (§ 1684 BGB), Nachweise/Protokolle beilegen; ggf. einstweilige Anordnung beantragen.
📆 Umgangsbegleitung/Umgangspfleger – was ist das?
Dritte begleiten/überwachen den Umgang zur Deeskalation/Kindesschutz; Dauer und Ziel („Rückkehr zum freien Umgang“) regelmäßig überprüfen lassen.
📝 Einvernehmliche Umgangsvereinbarung – reicht das?
Kann sehr hilfreich sein; wenn möglich gerichtlich protokollieren/bestätigen lassen. Mustervereinbarungen findest du im Infocenter.
🧑⚖️ Alleiniges Sorgerecht beantragen – wann sinnvoll?
Bei nachhaltiger Kindeswohlgefährdung oder massiver Unkooperabilität des anderen Elternteils. Hürden sind hoch – Fakten sammeln und anwaltlich prüfen.
✂️ Haarschnitt/medizinische Eingriffe ohne Zustimmung – was tun?
Dokumentieren, ggf. Sorgerechtsverstoß geltend machen; gerichtliche Klärung/Unterlassung beantragen.
📍 Aufenthaltsbestimmungsrecht – wie regeln?
Teil der Personensorge. Bei Konflikt entscheidet das Familiengericht, Maßstab ist immer das Kindeswohl.
🧩 „Fremdeln“ als Grund für eingeschränkten Umgang – legitimer Grund?
Kann kurzfristig berücksichtigt werden, darf aber kein Dauerargument gegen Bindung/Beziehung sein. Regelmäßige Neubewertung einfordern.
Strafrecht & Schutz
👮 Strafanzeige im Kontext Inobhutnahme – ist das möglich?
Ja, bei konkreten Straftaten (z. B. Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch). Erfolgsaussichten unbedingt strafrechtlich prüfen lassen.
🧑⚖️ Strafantrag vs. Strafanzeige – Unterschied?
Anzeige = Mitteilung an Polizei/Staatsanwaltschaft. Strafantrag = ausdrücklicher Verfolgungswille, teils fristgebunden. Beides kann parallel nötig sein.
🛡️ Schutz vor Falschbeschuldigungen / Verleumdung?
Sofortige Richtigstellung, Gegenäußerung, Beweise sichern, ggf. Strafanzeige/Unterlassung. Alles sauber dokumentieren.
🚫 Kontakt-/Näherungsverbote – was gilt?
Schutzanordnungen nach FamFG möglich. Verstöße dokumentieren; Gericht/Polizei informieren. Gleichzeitig auf Einhaltung eigener Pflichten achten.